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Mitgliederversammlung 2011 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 08. November 2011 um 12:15 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde,

wir dürfen Euch herzlich zur Mitgliederversammlung am Montag, dem 28. November 2011, um 18.60 Uhr einladen. Ort der Veranstaltung ist die Gaststätte Gartenstadt (Naupliastraße 2, direkt am U-Bahnhof Mangfallplatz).

Tagesordnung:

  • Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden
  • Bericht des Sprechers
  • Bericht des Kassiers
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Aussprache zu den Berichten
  • Entlastung des Vorstands
  • Vorstellung der Vorstandskandidaten
  • Diskussion zur Neuausrichtung von PRO1860
  • Abstimmung über Änderung von § 9 der Satzung (siehe unten)
  • Wahl der Vorstände und der Kassenprüfer
  • Sonstiges, Wünsche und Anträge

    Änderungsvorschläge und Anträge zur Tagesordnung müssen bis 21.11.2011 schriftlich eingereicht werden.

     

    Zu TOP 9: Abstimmung über Änderung von § 9 der Satzung

    aktuelle Fassung

    neue Fassung

    (Änderungen sind unterstrichen)

    § 9 Vorstand

    • Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und dem/der 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem/der Schriftführer/in und einem Beisitzer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder wählen einen Sprecher aus ihren Reihen.

    • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

    • Kandidaten/innen für den Vorstand können nur von Gründungsmitgliedern oder Personen, die bereits mindestens 2 Jahre Mitglied sind, vorgeschlagen werden.

    • Dem erweiterten Vorstand gehören zwei Beisitzer an, die auf der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.

    • Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

    • Wiederwahl ist zulässig.

    • Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

     

     

     

     

     

     

     

    • Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

     

    § 9 Vorstand

    • Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und dem/der 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem/der Schriftführer/in und ein bis drei Beisitzern. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder wählen einen Sprecher aus ihren Reihen.

    • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

    • Kandidaten/innen für den Vorstand können nur von Gründungsmitgliedern oder Personen, die bereits mindestens 2 Jahre Mitglied sind, vorgeschlagen werden.

     

     

     

     

     

     

    • Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

    • Wiederwahl ist zulässig.

    • Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

    • Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der verbliebene Vorstand für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandes einen Nachfolger wählen.

    • Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

     

     

     

    Die Veranstaltung ist bewusst offen für alle Löwenfans - man muss dazu kein eingeschriebenes PRO1860-Mitglied sein. An den Abstimmungen und Wahlen selbst können natürlich nur Mitglieder von PRO1860 teilnehmen.

    Wir möchten die Veranstaltung dazu nutzen, um mit Euch zu diskutieren, die neuen Vorstandskandidaten mit ihrem Programm vorzustellen und Anregungen dafür zu sammeln, wofür PRO1860 in Zukunft stehen wird.

     Wir freuen uns auf Euer Kommen!

     Mit weiß-blauen Grüßen

     PRO1860 e.V.

     
     
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